ERGO Reiseversicherung

Leistungen Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung / Stornokosten-Versicherung
Bei einer Stornierung der Reise:
Die ERGO Reiseversicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren aus folgenden versicherten Rücktrittsgründen, u.a.: 

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung inkl. Covid-19-Erkrankungen

  • Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine ärztliche Behandlung erfolgte (Ausgenommen sind Kontrolluntersuchungen)

  • Schwere Unfallverletzung

  • Tod

  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs

  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen 

  • Impfunverträglichkeit

  • Bruch von Prothesen

  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse, Straftat eines Dritten

  • Betriebsbedingte Kündigung

  • Arbeitsplatzwechsel

  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses

  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

  • Wiederholungsprüfungen

  • Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder der Tod des zur Reise angemeldeten Hundes oder der Katze 

Den Versicherungsfall können die Mitreisenden oder auch deren Angehörige auslösen, die nicht mitreisen. 

Als Angehörige gelten Ehepartner oder Personen in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft (muss nicht am gleichen Wohnort sein). Außerdem Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Schwiegereltern, Cousins und noch weitere.

Reiseabbruch-Versicherung

Bei einem Reise-Abbruch:
Wenn die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen werden muss (siehe Rücktrittsgründe oben), ersetzt die ERGO Reiseversicherung u.a. den anteiligen Reisepreis für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten.  

 

Bei einer Unterbrechung oder unfreiwilligen Verlängerung der Reise:

Wenn die Reise wegen eines versicherten Ereignisses (z.B. Unfalls oder Erkrankung auf der Reise) unterbrochen oder verlängert werden muss, erstattet die ERGO Reiseversicherung bis zu 1.000 € pro Person für nachgewiesene zusätzliche Unterkunftskosten.  

Bei Panne oder Unfall des Kfz während der Reise:
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen sowie zusätzliche Reisekosten bis maximal 500 € pro versicherter Person.