Leistungen Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung /
Stornokosten-Versicherung
Bei einer Stornierung der Reise:
Die ERGO Reiseversicherung
erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren aus folgenden versicherten Rücktrittsgründen, u.a.:
Unerwartete schwere Ersterkrankung inkl. Covid-19-Erkrankungen
Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine ärztliche Behandlung erfolgte (Ausgenommen sind Kontrolluntersuchungen)
Schwere Unfallverletzung
Tod
Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs
Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
Impfunverträglichkeit
Bruch von Prothesen
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse, Straftat eines Dritten
Betriebsbedingte Kündigung
Arbeitsplatzwechsel
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Wiederholungsprüfungen
Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder der Tod des zur Reise angemeldeten Hundes oder der Katze
Den Versicherungsfall können die Mitreisenden oder auch deren Angehörige auslösen, die nicht mitreisen.
Als Angehörige gelten Ehepartner oder Personen in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft (muss nicht am gleichen Wohnort sein). Außerdem Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Schwiegereltern, Cousins und noch weitere.
Bei einem Reise-Abbruch:
Wenn die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen werden muss (siehe Rücktrittsgründe oben), ersetzt die ERGO Reiseversicherung u.a. den anteiligen Reisepreis für nicht in Anspruch
genommene Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten.
Bei einer Unterbrechung oder unfreiwilligen Verlängerung der Reise:
Wenn die Reise wegen eines versicherten Ereignisses (z.B. Unfalls oder Erkrankung auf der Reise) unterbrochen oder verlängert werden muss, erstattet die ERGO Reiseversicherung bis zu 1.000 € pro Person für nachgewiesene zusätzliche Unterkunftskosten.
Bei Panne oder Unfall des Kfz während der
Reise:
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen sowie zusätzliche Reisekosten bis maximal 500 € pro versicherter Person.